Hinter dem Blutstein von Lieskau verbirgt sich eine traurige Geschichte, die zu einem Klassiker des Strafrechts wurde: der so genannte "Rose-Rosahl-Fall". Der Arbeiter Rose nahm vom Holzhändler Rosahl einen Auftragsmord an dem ortsansässigen Zimmermann Schliebe an.
Am Tatabend, dem 11.09.1858, wartete der Täter auf sein vermeintliches Opfer. Jedoch kreuzte der Sohn des Kantors den Weg, Rose verwechselte ihn mit dem eigentlichen Opfer und erschoss den 17-Jährigen. Der Mord war namensgebend für den Stein, welchen folgende Inschrift ziert:
Hier fiel durch Mörderhand am 11. September 1858 Ernst Heinrich Harnisch
Der Fall war aus juristischer Sicht deshalb so wichtig, da das Preußische Obertribunal zu entscheiden hatte, ob durch die Verwechslung des Opfers das Urteil auf Mord (wegen Vorsatzes) oder lediglich Totschlag zu lauten hat. Das Gericht entschied sich zu ersterem, dessen Folge die Todesstrafe war.
Der Bundesgerichtshof urteilte 1990 in einem ähnlichen Fall genauso. Zu dem Stein pilgern seither nicht nur Touristen, sondern auch alljährlich viele Juristen.