Wie die meisten Dörfer des westlichen Saalekreises ist auch Barnstädt bereits im 9. Jahrhundert nachweisbar. Im damals verfassten Hersfelder Zehntverzeichnis werden die Orte aufgelistet, die dem hessischen Kloster zehntpflichtig waren. Da der genaue Abfassungszeitpunkt nicht überliefert ist, gibt es verschiedene Angaben für sein Alter. Eine solche basiert auf dem Jahr 889, so dass einige Orte diesen Zeitpunkt für eine 1.100-Jahr-Feier genutzt haben, wenngleich die meisten der Orte älter sind und - wie Otto Schlüter bereits 1903 darlegte - so manches Dorf sogar schon über 1.500 Jahre alt sein dürfte.
Dennoch ist es erfreulich, dass das Bewusstsein für dieses hohe Alter wachgehalten wird und in einigen Orten auch Denkmäler aus diesem Anlass errichtet wurden. In Barnstädt stammt das diesbezügliche Denkmal von den Handwerkern des Ortes und wurde als Wegweiser gestaltet, der zu den Nachbarorten Querfurt, Nemsdorf, Göhrendorf, Jüdendorf, Steigra, Reinsdorf und Schmon weist und von der Inschrift „1100 J Barnstädt“ beziehungsweise „889 1989“ bekrönt wird. Im unteren Bereich steht „Stiftung der Handwerker Barnstädt“, daher wird es teilweise auch als „Handwerkerdenkmal“ bezeichnet. An den Seiten der Querbalken stehen einige Namen.